
Praktikum
Baustellenpraktikum – Bachelor
In der Fachbereichsratsitzung vom 09.11.2021 wurde pandemiebedingt folgendes beschlossen: Studienbeginner des Wintersemesters 19/20, 20/21, 21/22 und 22/23 müssen das Vorpraktikum spätestens bis zu Beginn des jeweils 5. Fachsemesters nachweisen. Bei fehlenden Praktikumsnachweisen ist ab dann eine Prüfungsanmeldung nicht möglich.
Du brauchst für Dein Studium bei uns am Fachbereich ein Vorpraktikum von mindestens 10 Wochen das in Deutschland oder im deutschsprachigem Raum absolviert wurde (BBPO§2). Davon musst Du bereits 6 Wochen vor beginn des Studiums absolviert haben und dies bis zum 31. Dezember nachweisen. Spätestens bis zum Beginn der Vorlesungen des dritten Studiensemesters musst Du die kompletten 10 Wochen voll haben. (BBPO§6) Wichtig: Bei Deinem Praktikum müssen mindestens vier Wochen zusammenhängen. (BBPO§3)
Zu Deinem Vorpraktikum musst Du einen Tätigkeitsbericht (Vorlage dazu findest Du unter Downloads) anfertigen. Dieser muss mit Stempel und Unterschrift der Praxisstelle bestätigt werden. Dazu brauchst Du noch eine Bescheinigung der Praxisstelle über Dein abgeleistetes Praktikum mit Briefkopf, Unterschrift, Stempel und Angabe der Wochenstunden. (BBPO§4)
Nochmal zusammengefasst:
- 10 Wochen Vorpraktikum (davon min. 6 vor Antritt des Studiums und min. 4 bis zum Beginn des dritten Semesters)
- Praktikum mindestens 4 Wochen am Stück
- Tätigkeitsbericht selbst ausfüllen (Gestempelt und Unterschrieben) und Bescheinigung der Praxisstelle mit Briefkopf, Unterschrift, Stempel und Wochenstunden
- Das Vorpraktikum muss in Deutschland oder deutschsprachigen Raum absolviert werden.
Ich habe schon eine Lehre in einem Bauberuf abgeschlossen.
Sehr gut! Denn eine abgeschlossene Lehre in einem Bauberuf oder der Abschluss von Lehrberufen, innerhalb deren Ausbildung eine Baustellentätigkeit in ausreichender Länge eingeschlossen ist, kann das Vorpraktikum ersetzen. (§5)
Hinweis: Zuständig für die Unfallversicherung während der Zeit des Praktikums ist der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes
Die Praktikumsverordnungen aus denen die Paragraphen kommen findest Du unter Downloads.
Büropraktikum – Master
Um euch weitere Einblicke in den Alltag eines Gestalters zu bieten, ist die Ableistung eines Büropraktikums von 12 Wochen erforderlich. Auch eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einem Innen*Architektur bzw. Planungsbüro kann eventuell als Ersatz anerkannt werden.
zusätzliche Infos:
- min. 6 Wochen als Vorpraktikum vor Beginn des Studiums (min. 4 Wochen zusammenhängend)
- komplette Praxiszeit bis Beginn des 3. Semesters
- Tätigkeitsbericht und Bescheinigung der Praxisstelle (mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel) erforderlich
Die Praktikumsverordnungen aus denen die Paragraphen kommen findest Du unter Downloads.
Ansprechpartner:innen
Prof. Waldemar Borsutzky
Praktikumsbeauftragter
Raum 109
06151-16-38138
waldemar.borsutzky@h-da.de
Prof. Anke Mensing
Praktikumsbeauftragte (Vertretung)
Raum 214
06151-16-38137 (Sekretariat)
anke.mensing@h-da.de
Julia Lemke
Sekretariat
Raum 6
06151-16-38101
julia.lemke@h-da.de
sekretariat.fba@h-da.de
Eva Nickel
Sekretariat
Raum 6
06151-16-38137
eva.nickel@h-da.de
sekretariat.fba@h-da.de
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Und wem das noch nicht genug Praxis ist, der kann sich auch um eine Werkstudentenstelle in den Büros der Umgebung bewerben. Ein Ansprechpartner im Career Center steht Euch gerne für einen Beratungstermin zur Verfügung.



